ProLySec GmbH,
Am Pfeiffers See 5/11, 39217 SBK OT Plötzky,
Telefon: +49 173 27 22 508
Geschäftsführer: Herr Torsten Sperling
I. Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen
der ProLySec GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die
Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal
ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des
Kunden, die die ProLySec GmbH nicht ausdrücklich anerkennt, sind für die
ProLySec GmbH unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich
widerspricht.
2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der ProLySec GmbH und dem Kunden
im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in
dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung
der ProLySec GmbH schriftlich niedergelegt.
II. Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote der ProLySec GmbH sind freibleibend und unverbindlich,
es sei denn, dass die ProLySec GmbH diese ausdrücklich in schriftlicher
Form als verbindlich bezeichnet hat.
2. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere
Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten der ProLySec GmbH
gehören, bleiben im Eigentum der ProLySec GmbH und sind nur annähernd
maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet worden sind.
III. Zahlungsbedingungen
1. Übersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von vier
Monaten ab Vertragsabschluss oder verzögert sich die Lieferung
über vier Monate ab Vertragsabschluss aus Gründen, die allein der
Kunde zu vertreten hat oder die allein in seinen Risikobereich fallen,
ist die ProLySec GmbH berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis
zu berechnen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des umseitig
bezifferten Kaufpreises, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn der Kunde es
nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem
Datum der Mitteilung des neuen Preises, ausübt.
2. Die Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten.
3. Ist mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart worden,
ist die vereinbarte Vergütung netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang
der Rechnung bei dem Kunden zur Zahlung fällig.
4. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung der ProLySec GmbH in Verzug,
wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit
und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen
Zahlungsaufstellung zahlt. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in
Verzug, ist die ProLySec GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt
an, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines
höheren Schadens durch die ProLySec GmbH bleibt vorbehalten.
5. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder
Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der ProLySec GmbH
anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein
Gegenanspruch auf dem selben Kaufvertrag beruht.
IV. Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich
vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
2. Falls die ProLySec GmbH schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist
nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät,
hat der Kunde ihm eine angemessene Nachfrist – beginnend vom
Tage des Eingangs der schriftlichen In-Verzug-Setzung bei der
ProLySec GmbH oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu
gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Die ProLySec GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen
vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei
dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Kunde in Folge des
von der ProLySec GmbH zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich
auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu
berufen.
4. Die ProLySec GmbH haftet dem Kunde bei Lieferverzug nach den
gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von
der ProLySec GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung beruht. De ProLySec GmbH ist ein Verschulden seiner
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der
Lieferverzug nicht auf einer von der ProLySec GmbH zu vertretenden
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die
Haftung der ProLySec GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
5. Beruht der von der ProLySec GmbH zu vertretende Lieferverzug auf der
schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet die
ProLySec GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen; wobei seine
Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt ist.
6. Beruht der Lieferverzug der ProLySec GmbH auf einer schuldhaften
Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, ist der Kunde
berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte
Verzugsentschädigung in Höhe von 3 %, maximal nicht mehr als
15% der vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Kunden
wegen eines Lieferverzuges der ProLySec GmbH bleiben unberührt.
8. Die ProLySec GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit
berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
V. Gefahrübergang – Versand/Verpackung
1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des
Kundens. Die ProLySec GmbH wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart
und Versandweg Wünsche und Interessen des Kundens zu
berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei
vereinbarter Fracht-Frei-Lieferung - gehen zu Lasten des Kundens.
2. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kundens
verzögert, so lagert die ProLySec GmbH die Waren auf Kosten und Gefahr
des Kundens. In diesem Fall steht die Anzeige der
Versandbereitschaft dem Versand gleich.
VI. Gewährleistung/Haftung
1. Der Kunde hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit,
Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren
Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem
Kunden innerhalb von vier Wochen ab Ablieferung des
Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber der ProLySec GmbH zu rügen.
2. Die ProLySec GmbH ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der
Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich
gerügt hat. Soweit ein von der ProLySec GmbH zu vertretender Mangel an
der Ware vorliegt und von dem Kunden rechtzeitig schriftlich gerügt
wurde, ist die ProLySec GmbH - unter Ausschluss der Rechte des Kundens
von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen -
zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass die ProLySec GmbH
aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der
Nacherfüllung berechtigt ist. Der Kunde hat der ProLySec GmbH für jeden
einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu
gewähren.
3. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Kundens durch
Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen.
Die ProLySec GmbH ist berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die
Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch
den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem
zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die
Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat die ProLySec GmbH die
Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner
Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder
den Rücktritt vom Vertrag erklären.
4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen
wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die
Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die ProLySec GmbH die
Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Kundens zur
Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen
zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
5. Die ProLySec GmbH haftet unbeschadet der Regelung in IV. Ziffer 2 bis 6
dieses Vertrages und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen
uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die
auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm,
seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen
beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die
auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie
Arglist der fubky media, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die ProLySec GmbH bezüglich der Ware
oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder
Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen
dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten
Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an
der Ware eintreten, haftet die fuky media allerdings nur dann, wenn
das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
6. Die ProLySec GmbH haftet auch für Schäden, die durch einfache
Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die
Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die
Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist
(Kardinalpflichten). Die ProLySec GmbH haftet jedoch nur, soweit die
Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und
vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht
vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet die ProLySec GmbH im Übrigen
nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen
gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter,
leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der
ProLySec GmbH betroffen ist.
7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die
Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
Soweit die Haftung der ProLySec GmbH ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die ProLySec GmbH behält sich das Eigentum an der Ware
(Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus den
vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ProLySec GmbH vor.
2. Der Kunde hat die ProLySec GmbH von allen Zugriffen Dritter,
insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie
sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich
schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat der ProLySec GmbH alle Schäden
und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese
Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen
gegen Zugriffe Dritter entstehen.
3. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer
Mahnung der ProLySec GmbH nicht nach, so kann die ProLySec GmbH die
Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden
Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei
anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. In der Pfändung der
Vorbehaltssache durch die ProLySec GmbH liegt stets ein Rücktritt vom
Vertrag. Die ProLySec GmbH ist nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu
deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf
Verbindlichkeiten der ProLySec GmbH - abzüglich angemessener
Verwertungskosten - anzurechnen.
VIII. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht
1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich
ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland
geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über
den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes
über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über
bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag
ohne Einwilligung der ProLySec GmbH abzutreten.
3. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Lieferungsund
Zahlungsbedingungen im Übrigen nicht.
4. Für die abgeschlossenen Verträge gilt auch hinsichtlich der Montageund
Installationsleistungen Kaufrecht.